18.08.2022 - Medienmitteilung
Dübendorf, 18.8.2022. Mit einer Änderung der Luftfahrtverordnung hat der Bundesrat die Zahl der Passagiere in historischen Luftfahrzeugen auf sechs beschränkt und kommerzielle Flüge
verboten..
Die Änderung der Verordnung bedeutet für die JU-AIR, dass nur noch Mitglieder des Vereins der Freunde der Luftwaffe (VFL), zu dem die JU-AIR gehört, befördert werden dürfen. Diese Praxis gilt bei
der JU-AIR bereits seit 2018 und schon vor dem tragischen Unglück bei Flims waren mehr als 90 Prozent der Passagiere Vereinsmitglieder gewesen. Die Beschränkung der Passagierkapazität bedeutet,
dass..
Bitte beachten Sie untenstehende Informationen:
Eine Rückerstattung der JU-52 Gutscheine ist möglich bis Ende 2024 unter folgenden Bedingungen:
An die Adresse:
AIR FORCE CENTER
Gutschein „Tante Ju“
Überlandstrasse 271
CH – 8600 Dübendorf
Sie dürfen den Gutschein gerne auch an einen Bücker Flug in Zahlung geben, sofern er obige Bedingungen erfüllt. Infos zu den Bücker Flügen finden Sie hier...